Teichordnung

Vor dem Betreten der Teiche an der Anmeldung melden. Personen ohne Fischereischein erhalten eine sachkundige Belehrung über das waidgerechte Anlanden und Töten gefangener Fische.

Alle gefangenen Fische müssen direkt nach dem Fang waidgerecht getötet werden (Anleitung siehe weiter unten!).
Nach dem Wiegen können Sie am Schlachtplatz ausgenommen werden.
Die Benutzung des Unterfangkeschers ist Pflicht. Der Kescher ist vor dem Betreten und bei Verlassen der Anlage zu desinfizieren.

  • Die Vorfächer müssen eine Mindeststärke von 0,20 mm (monofil) besitzen.
  • Pro Angler darf nur mit einer Rute geangelt werden.
  • Es ist Verboten mit lebendem Köderfisch zu angeln.
  • Die Nutzung eines Setzkeschers ist untersagt.
  • Unterfangkescher, Totschläger, Hakenlöser und Messer sind ständig bereit zuhalten.
  • Anfüttern ist verboten.
  • Die Angel darf nicht unbeaufsichtigt sein.
  • Wir bitten um Ruhe, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme am Gewässer.

Auf Verlangen können die Taschen überprüft werden. Ein versuchter Fischdiebstahl wird mit dem 10 fachen Preis geahndet und zur Anzeige gebracht.

Die Teiche und die Dämme sind sauber zu halten. Benutzen sie bitte die von uns aufgestellten Abfalleimer und Aschenbecher. Toiletten befinden sich links neben dem Hauptgebäude.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Mit Betreten des Geländes treten Sie die eventuellen Rechte am eigenen Bild ab und erklären sich bereit, dass Ihre Daten betriebsintern verwendet werden dürfen.

Ein Verstoß gegen die Teichordnung kann die sofortige Entfernung vom Betriebsgelände nach sich ziehen.